Die EU hat wieder neue Informationspflichten verabschiedet die bereits ab den 27.09.2026 in Kraft gesetzt werden.
Es handelt sich um standardisierte Gewährleistungs-, und Garantie labels die in ganz Europa genutzt werden soll um eine harmonische Darstellung zu ermöglichen.
Die Zielsetzung hierbei ist eine harmonisierte Darstellung von Verbraucherrechten in Bezug auf eine gesetzliche Gewährleistung von 2 Jahren sowie eine einheitliche Darstellung (falls vorhandene ) freiwillige Garantie des Händlers, ähnlich wie die Energieeffizienzkennzeichnung.
Wer ist betroffen?
- D2C / B2C Händler im Online und Offline Geschäft mit physischen Produkten.
Hierbei sollte noch erwähnt werden dass sich B2B auch Gedanken machen sollen ob eine Integration sinnvoll ist da der der Kunde seine Ware an Endverbraucher verkauft die wiederum die Kennzeichnung benötigen
Wo und in welcher Form soll das Label dargestellt werden?
Es gibt derzeit keine genaue Anweisung seitens der europäischen Union wo das Label dargestellt werden soll:
|
Als Ansatz könnte man das Label in den Checkout oder global integrieren, sofern alle Produkte aus dem Webshop eine Gewährleistung haben.
Mit der Darstellung des Garantielabels, der freiwilligen zusätzlichen Gewährleistung des Händlers, sollte das Garantielabel auf der Produktdetailseite am meisten sind machen.
Wie soll das neue EU-Label für Gewährleistung aussehen?
- Der im Label aufgeführte QR-Code leitet auf die Seite der EU-Komission, zur Erklärung dieser Thematik:
https://europa.eu/youreurope/commercial-guarantee-durability/index.htm - Darstellung muss im Webshop farbig sein, offline darf es auch in s/w sein
Bei Verträgen, bei denen es sich nicht um über eine Online-Benutzeroberfläche geschlossene Fernabsatzverträge handelt, kann die harmonisierte Mitteilung farbig (CMYK) oder schwarz-weiß sein. Die Mindestgröße der harmonisierten Mitteilung beträgt A4; sie kann aber auch in größeren Formaten (A3, A2, A1) gedruckt werden.
Bei über eine Online-Benutzeroberfläche geschlossenen Fernabsatzverträgen muss die harmonisierte Mitteilung über das gesetzliche Gewährleistungsrecht farbig (RGB) sein.
Wie soll das neue EU-Label für Garantie aussehen?
Sofern der Händler eine zusätzliche Haltbarkeitsgarantie von mehr als den gesetzlich vorgeschriebenen 2 Jahren verspricht ist dieses Label zusätzlich zum Gewährleistungslabel auf der Website anzubringen:
Diese verkürzte Version darf für Online Shops genutzt werden, wobei anstelle des [XX] die Garantie in Jahren ersetzt werden soll.
Bei dieser geschachtelten Anzeige muss die harmonisierte Kennzeichnung beim ersten Mausklick, beim ersten Maus-Rollover bzw. beim ersten Berühren oder Aufziehen auf einem Touchscreen vollständig erscheinen.

[Brand/Trademark] muss durch die jeweilige Marke ersetzt werden:
|
Die Darstellung des Garantielabels kann also nicht mehr statisch erfolgen durch Einfügen von verschiedenen Marken und Modellidentifikation.
Dies hat zur Folge dass Online Händler einen riesigen Mehraufwand betreiben müssen um zusätzliche Garantien für den Endverbraucher ermöglichen zu können.
Was muss noch beachtet werden?
- Systemanpassungen: Online-Shops (Templates, PIM-Systeme) und stationäre Prozesse müssen angepasst werden.
- Rechtstexte: Aktualisierung der allgemeinen Geschäftsbedingungen und Garantiebedingungen erforderlich.
Fazit:
Insbesondere für Händler die eine Garantieleistung für Ihre Kunden gewährleisten sollten schon jetzt mit der Planung anfangen, da insbesondere die Garantielabels einen riesigen Mehraufwand benötigen.
Quelle: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=OJ:L_202501960






