Neues Jahr, neue Gesetze.
Auch in diesem Jahr stehen wieder wichtige Anforderungen vom Gesetzesgeber an, die den Verbraucher im Online-Handel schützen sollen .
Ab 19. Juni 2026 wird der Widerrufsbutton für viele Online-Shops verpflichtend. Ziel der neuen Regelung ist es, Verbrauchern den Widerruf eines Online-Kaufs genauso einfach zu machen wie den Kauf selbst. Der Button muss gut sichtbar, dauerhaft erreichbar und auch ohne Kundenkonto nutzbar sein.
Was ist der Widerrufsbutton?
Der Widerrufsbutton ist eine digitale Schaltfläche im Online-Shop, über die Verbraucher ihren Vertrag direkt online widerrufen können.
Er ergänzt bestehende Widerrufsmöglichkeiten wie E-Mail oder Post, ersetzt diese aber nicht.
Für wen gilt die Pflicht?
Der Widerrufsbutton ist verpflichtend für:
- Online-Shops mit Verbrauchern (B2C)
- Waren, Dienstleistungen und digitale Inhalte mit bestehendem Widerrufsrecht
- Online abgeschlossene Verträge
Nicht betroffen sind:
- Reine B2B-Shops
- Produkte ohne gesetzliches Widerrufsrecht
- Digitalen Inhalte nach Beginn der Ausführung (mit Zustimmung)
Wichtige Punkte müssen hier beachtet werden
Platzierung des Buttons
- leicht auffindbar und auf jeder Seite sichtbar ( Footer oder Header)
- farblich hervorgehoben (andere Fontfarbe)
- Eindeutige Titulierung des Buttons: Vertrag widerrufen/ Kauf widerrufen
- Barrierefreiheit
- Auch als nicht registrierter Kunde nutzbar, sofern Gastkäufe möglich sind
Datenerhebung durch Ausfüllen des Widerrufformulars
Nach dem Klick auf den Button muss eine Weiterleitung zum Widerrufsformular erfolgen
Folgende Daten dürfen erhoben werden:
- Name
- E-mail Adresse mit dem der Kauf erfolgt ist
- Bestellnummer
Bestätigungsbutton mit eindeutiger Titulierung [Jetzt widerrufen]
Nach dem Klick auf den Button muss:
- eine Bestätigung angezeigt werden (in Form einen Pop-ups)
- der Widerruf intern gespeichert werden
- der Kunde eine Bestätigung (z. B. per automatisierter E-Mail) erhalten
Welche Maßnahmen und Überlegungen sollen noch erfolgen?
- Widerrufsbelehrung anpassen Zusatz über das „Bestehen der Widerrufsfunktion“ und Änderung der Muster-Widerrufsbelehrung mit Hinweis auf die Möglichkeit des Widerrufs über die neue Online Widerrufsfunktion
- Datenschutzerklärung anpassen Hinweis über die Dauer der Datenspeicherung bei Nutzung der Online Widerrufsfunktion
- Plugin oder Eigenentwicklung
Es ist davon auszugehen dass viele Shopsysteme in bereits jetzt oder demnächst Plugins anbieten, dabei muss überprüft werden ob diese den gesetzlichen Anforderungen entsprechen - Teilwiderruf Wie sollte der Ablauf erfolgen? Werden Versandkosten nur teilweise oder komplett berechnet?
Wichtig: Der Widerrufsbutton gilt auch für Gastbestellungen (ohne Kundenkonto)
Der Gesetzgeber schreibt ausdrücklich vor, dass der Widerrufsbutton auch für Gastbestellungen funktionieren muss. Da viele Online-Käufe ohne Kundenkonto abgeschlossen werden, darf der Widerruf nicht an ein Login gebunden sein.
Was bedeutet das konkret?
- Kein Pflicht-Login
- Kein Zwang zur Registrierung
- Kein Kundenkonto erforderlich
- Der Widerruf muss für jeden Verbraucher möglich sein, der online einen Vertrag abgeschlossen hat – egal ob mit oder ohne Account.
Die gesetzliche Widerrufspflicht beträgt in der Regel mindestens 14 Tage.
Der technische Aufwand den Button zu verbergen sobald die Frist ausläuft ist nicht möglich da auch Gastbestellungen storniert werden können.
Dies führt dann zu einen Mehraufwand von Händlern die jeden Widerruf erstmal prüfen müssen ob der noch seine Gültigkeit hat.






