Die EU Omnibus-Richtlinien | Kussin

Die EU Omnibus-Richtlinien


Die wichtigsten Punkte zusammengefasst

12.05.2022 | Stephanie Chan | Unternehmen, Webshop

Welche EU Richtlinien betreffen den Online-Handel?

Ab den 28.05.2022 gelten die neuen Verordnungen der EU. Hier eine kurze Zusammenfassung der Kernelemente:

Die wichtigsten 5 Richtlinien:

  • Verbraucherrechte-Richtlinie (2011/83/EU)
  • Richtlinie über Preisangaben (98/6/EG)
  • Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken (2005/29/EG)
  • Richtlinie über missbräuchliche Vertragsklauseln (93/13/EWG)
  • Neue Informationspflichten im Online Handel (246a EGBGB)

Die Zielsetzung der EU:

  • Verbesserung des Verbraucherschutzes durch mehr Transparenz bei Online- Käufen
  • Anpassung des EU-Verbraucherrechts an digitale Entwicklungen
  • EU-weite Harmonisierung von Sanktionen und Bußgeldern
  • Transparenz auf Marktplätzen, Rankings und Kundenbewertungen

Verbraucherrechterichtlinie:

In der Widerrufsbelehrung/formular sind Online-Händler verpflichtet, Ihre Email Adresse und Telefonnummer anzugeben. Die Angabe einer Faxnummer entfällt da diese Technologie heutzutage kaum noch genutzt wird.
Im Kern der Neuregelung wird insbesondere die Pflicht des Unternehmens zur mangelfreien Leistung geregelt. Verbraucher erhalten künftig umfassende Gewährleistungsrechte, wie sie das deutsche Recht bislang nur etwa bei Kauf-, Werk- und Mietverträgen kennt.

Neu ist auch die Pflicht, dass Aktualisierungen – also funktionserhaltende und Sicherheitsupdates – vom Unternehmen bereitzustellen sind, damit die digitalen Produkte durch laufende Updates funktionsfähig bleiben und Sicherheitslücken geschlossen werden.

Diese Regelungen sind anzuwenden, sowohl für bezahlbare digitale Produkte als auch kostenlose ( Bereitstellung von personenbezogenen Daten ) Produkte.

 

Widerrufsrechte bei digitalen Produkten oder Dienstleistungen

Bei nicht monetären Kaufabschlüssen:

Das Widerrufsrecht erlischt bei Erfüllung des Dienstleisters und bei digitalen Inhalten wenn die Leistung bereits erbracht worden ist.

Bei monetären Kaufabschlüssen digitaler Produkte:

  • der Verbraucher zustimmt, dass der Unternehmer die Vertragserfüllung schon vor dem Ablauf der Widerrufsfrist beginnt,
  • der Verbraucher seine Kenntnis bestätigt, dass sein Widerrufsrecht mit Beginn der Vertragserfüllung erlischt, und
  • der Unternehmer dem Verbraucher eine Bestätigung über das Erlöschen des Widerrufsrechts auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. E-Mail, Papier oder Computerfestplatten) zur Verfügung gestellt hat.

Bei monetären Kaufabschlüssen nicht digitaler Produkte:

  • der Verbraucher musss zustimmen, dass der Unternehmer mit der Erbringung der Dienstleistung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt
  • bei einem außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrag der Verbraucher die Zustimmung zur Erbringung der Dienstleistung vor Ablauf der Widerrufsfrist auf einem dauerhaften Datenträger übermittelt hat
  • der Verbraucher seine Kenntnis bestätigt, dass sein Widerrufsrecht mit der vollständigen Vertragserfüllung durch den Unternehmer erlischt.

Richtlinie über Preisangaben:

  • Händler müssen als vorherigen Preis nun den niedrigsten Preis angeben, der innerhalb der letzten 30 Tage vor der Preisermäßigung verlangt worden ist
  • Grundpreisangaben müssen in Zukunft in Kilogramm oder Liter angegeben werden, die Ausnahmeregelung für geringe Mengen wird es nicht mehr geben

Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken:

  • Dual-Quality: Gibt es von einem Produkt für einen bestimmten EU-Markt eine „Sparversion“, darf diese nicht mehr als identisch zur hochwertigeren Version für die anderen EU-Märkte angeboten werden.
  • Erklärung wie Kundenrezensionen müssen im eigenen Shop verifiziert werden. Dies gilt nur für Bewertungen, die der Unternehmer selbst zur Verfügung stellt und nicht für solche, die von Dritten erhoben wurden und auf die der Unternehmer lediglich verweist

Richtlinie über missbräuchliche Vertragsklauseln

Der Kündigungsbutton, auch als 2-stufiger Kündigungsprozess bekannt:

  1. Auf der Webseite (Kundenkonto) muss ein „Kündigungsbutton“ aufgenommen werden („Verträge hier kündigen“).
  2. Dieser Kündigungsbutton soll dann auf zweiter Stufe zu einer Bestätigungsseite führen, wo eine Identifizierung des jeweiligen Nutzers vorgenommen wird und der Verbraucher die Kündigung wirksam absenden kann („Jetzt kündigen“).

Nach der neuen Gesetzeslage zum 01.Juli 2022 kann der User kündigen, egal ob er eingeloggt ist oder nicht.

Der Kündigungsbutton wird in Zukunft ebenfalls auf Vermittlungsplattformen implementiert werden, da stellt sich die Frage, ob dann die Vermittlungsplattformen eine Schnittstelle zum Vertragspartner des Herstellers setzen muss, um die Kündigung korrekt abzuwickeln.

Sicherlich ist es für den Endkunden praktisch, allerdings ist es eine große technische Herausforderung und es bleibt abzuwarten, wie es in der Praxis aussieht.

Diese Regelung betrifft nicht den B2B Handel, sondern nur den B2C oder D2C Handel.

Neue Informationspflichten im Online-Handel

  • Betreiber von Online-Marktplätzen werden verpflichtet, darüber zu informieren, ob es sich um einen privaten oder geschäftlichen Verkauf handelt
  • Suchergebnisse auf Verkaufsportalen (nicht Suchmaschinen), deren Ranking erkauft worden sind müssen deutlich als solche gekennzeichnet werden

Bei Verstößen drohen den betroffenen Unternehmen Bußgelder in Höhe von bis zu vier Prozent des Jahresumsatzes oder bis zu 50.000 Euro. Unternehmen die einen Jahresumsatz von mehr als 1,25 Millionen Euro erzielen, können auch mit höheren Beträgen belangt werden.