Verpflichtende Barrierefreiheit von E-Commerce Plattformen ab Juni 2025! | Kussin

Verpflichtende Barrierefreiheit von E-Commerce Plattformen ab Juni 2025!


28.05.2025 | Uzair Gareebyaar | Unternehmen, Webshop

Wer monatlich hunderttausende Website-Besucher*innen hat, muss sich mit dem Thema Barrierefreiheit beschäftigen – spätestens mit Blick auf das neue Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), das ab Juni 2025 gilt. Was das genau bedeutet, für wen es gilt und welche Lösungen es schon jetzt gibt, erfährst du hier.

Was ist die EU-Richtlinie (EU) 2019/882?

Die EU-Richtlinie (EU) 2019/882 – auch European Accessibility Act genannt – ist die rechtliche Grundlage des deutschen BFSG. Ziel ist es, digitale Produkte und Dienstleistungen in der gesamten EU zugänglicher zu machen – vor allem für Menschen mit Behinderungen.

Der Fokus liegt dabei auf barrierefreien Websites, Apps, E-Commerce-Plattformen und digitalen Inhalten, also genau dem, womit sich viele Unternehmen täglich beschäftigen.

Für wen gilt das BFSG?

Das BFSG betrifft ab dem 28. Juni 2025 in erster Linie:

  • Unternehmen, die digitale Dienstleistungen oder Produkte wie Online-Shops, E-Books, Bankdienste oder Ticketservices anbieten.
  • Die Pflicht gilt nicht für Kleinstunternehmen, also Betriebe mit weniger als 10 Mitarbeitenden und einem Jahresumsatz unter 2 Mio. Euro.

Aber Achtung: Auch wenn du nicht direkt betroffen bist, können mittelbare Verpflichtungen entstehen – zum Beispiel, wenn deine Agentur für größere Auftraggeber arbeitet oder deine Plattform von anderen gewerblich genutzt wird. Außerdem steigen die Erwartungen an digitale Barrierefreiheit generell – auch aus SEO-Sicht.

Bis wann muss das Gesetz umgesetzt sein?

Stichtag ist der 28. Juni 2025. Ab diesem Datum müssen alle betroffenen Unternehmen sicherstellen, dass ihre digitalen Angebote den Barrierefreiheitsanforderungen entsprechen – sonst drohen Abmahnungen, Bußgelder und Reputationsverlust.

Welche externen Lösungen gibt es?

Die gute Nachricht: Du musst nicht alles selbst entwickeln. Es gibt praktische Tools, mit denen du deine Website schnell und rechtskonform barrierefreier gestalten kannst – auch ohne tiefes technisches Know-how. Hier drei bewährte Anbieter im Überblick:

Anbieter Jahreskosten Funktionen
Eye-Able® ca. 290 € Assistenzsoftware mit über 25 Barrierefreiheits-Funktionen (z. B. Kontrast, Schriftgröße, Vorlesefunktion)
Consentmanager Accessibility Widget ca. 560 € (mit Rabatt) Widget zur Einbindung barrierefreier Funktionen, DSGVO-konform, einfach integrierbar
AccessGO ca. 468 € Automatische Erkennung und Verbesserung von Barrieren, einfache Plug-and-play-Integration

* Hinweis: Die Preise können je nach Website-Traffic und Funktionsumfang variieren. Der Preis für Consentmanager wurde mit 75 % Rabatt berechnet, da der Anbieter bei hoher Reichweite Nachlässe gewährt.

Fazit & Angebot

Auch wenn dein Unternehmen (noch) nicht direkt unter die BFSG-Pflicht fällt, lohnt sich Barrierefreiheit – sowohl rechtlich als auch im Sinne einer besseren Nutzererfahrung und Reichweite. Denn: Barrierefreiheit ist kein Extra mehr – sie wird zur Grundvoraussetzung für modernes Online-Marketing.

Wenn du das Thema nicht alleine angehen möchtest: Wir unterstützen dich bei der Umsetzung – individuell, gesetzeskonform und effizient. Ob über externe Tools oder mit maßgeschneiderten Lösungen: Gemeinsam machen wir deine Website fit für 2025.

Schreib uns einfach an – wir beraten dich gerne.